Informationen zu den Einschränkungen durch das Coronavirus
Momentan sind leider keine Kultur und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Museen, Theater, Freizeitparks geöffnet. Auch Sporteinrichtungen sind nur begrenzt geöffnet, können jedoch teilweise weiterhin genutzt werden. Demnach empfehlen wir Ihnen sich im Vorfeld Ihrer Planung über die aktuelle Lage auf der jeweiligen Website zu informieren.
Eine aktuelle Übersicht der geschlossenen bzw. weiterhin geöffneten Einrichtungen finden Sie auch hier.
Ihre Freiburger Gastronomen haben sich den aktuellen Maßnahmen angepasst und auf einen Abhol- bzw. Lieferservice umgestellt, da diese derzeit für den regulären Betrieb geschlossen haben. Wir empfehlen deshalb vor dem Besuch ggf. einen kurzen Blick auf die jeweilige Website zu werfen.
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Ihre Freiburger Gastgeber in der Hotellerie, den Pensionen, den Ferienwohnungen, auf den Wohnmobil- und Campingplätzen sind aktuell für alle touristischen Übernachtungen geschlossen. Während der Weihnachtszeit gilt hierfür eine Ausnahmeregelung (siehe unter dem Punkt: Welche Ausnahmeregelungen gelten für die Weihnachtszeit). Zu genauen Auskünften wenden Sie sich bitte direkt an Ihre gewünschte Unterkunft.
Bis auf weiteres sind jegliche Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, im November dieses Jahres untersagt.
Wir sind jedoch positiv gestimmt, Sie im nächsten Jahr wieder auf den Veranstaltungen in Freiburg und Umgebung begrüßen zu dürfen.
Die Geschäfte in Freiburg sind weiterhin geöffnet und freuen sich auf Sie. Innerhalb der Geschäfte bestehen Hygienevorschriften wie beispielsweise die Maskenpflicht sowohl innerhalb der Verkaufsräume als auch in der Fußgängerzone, eine Abstandsregel und eine maximale Anzahl an Personen in einem Laden.
Eine aktuelle Übersicht aller geschlossenen bzw. weiterhin geöffneten Betriebe finden Sie auch hier.
- Auf der Webseite der Stadt Freiburg, des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und der Landesregierung Baden-Württemberg
- Allgemeine Hinweise zum Virus COVID-19 sowie Empfehlungen zum Schutz vor einer Infektion gibt das Robert Koch Institut
- Informationen über internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland finden Sie in der Übersicht des Robert Koch-Instituts
In Freiburg gilt die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen soll eingehalten werden. Außerdem gilt sowohl im öffentlichen als auch privaten Raum eine Kontaktbeschränkung auf grundsätzlich nicht mehr als 5 Personen aus maximal zwei Haushalten.
Bitte tragen Sie Ihre Alltagsmaske in Bus und Bahn, Läden, Einkaufszentren und Märkten sowie in den Fußgängerbereichen und auf belebten Wegen der Freiburger Innenstadt. Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung nicht möglich ist, sind hiervon ausgenommen.
Beim Radfahren, Sport sowie beim Verzehr von Speisen und Getränken darf auf die Maske verzichtet werden.
Aktuelle Infos finden Sie hier.
Bezüglich der Kontaktbeschränkung ist für Weihnachten die Begrenzung auf maximal 2 Haushalte aufgehoben. Soweit es die Infektionslage zulässt dürfen in dieser Zeit bis zu 10 Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammenkommen.
In besonderen Härtefällen, nicht jedoch für touristische Zwecke, werden Übernachtungsangebote im Inland während der Weihnachtszeit zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme für die Übernachtungsgäste darf weiterhin kein gastronomischer Betrieb stattfinden. Dazu bitten wie Sie sich jedoch selbst ausführlich zu informieren und Kontakt zu der Unterkunft aufzunehmen.