Informationen zu den Corona Maßnahmen in Freiburg
Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Freizeitparks, Galerien und Gedenkstätten sind für den Publikumsverkehr unter der Einhaltung der aktuellen Corona-Regeln, der jeweiligen Stufe, geöffnet.
In der Basis- bzw. Warnstufe wird bei öffentlichen Veranstaltungen zwischen geschlossenen Räumen und im Freien unterschieden.
In der Basisstufe gilt in geschlossenen Räumen die 3G Regelung. Im Freien bei 5.000 Personen oder bei Nichteinhaltung des Mindestabstands gilt ebenfalls die 3G Regelung. Während der Warnstufe gelten in geschlossenen Räumen ebenfalls die 3G Regeln. Nicht immunisierte Personen benötigen allerdings einen PCR-Test. Im Freien gelten die 3G Regeln.
In der Alarmstufe 1, gilt die 2G Regel in geschlossenen Räumen, sowie im Freien. Die maximale Auslastung liegt bei 50%, aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen.
In der Alarmstufe 2, gilt die 2G + Regel in geschlossenen Räumen, sowie im Freien. Zutritt für geimpfte oder genesene Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test. Die maximale Auslastung liegt ebenfalls bei 50%, aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen.
Aktuelle Informationen finden Sie auch immer auf der Website Stadt Freiburg.
Die Freiburger Gastronomen freuen sich, Sie weiter bewirten zu dürfen.
Für jede geltende Stufe wird zunächst für die Gastronomie in geschlossenen Räumen und im Freien unterschieden.
Während der Basisstufe gelten in geschlossenen Räumen die 3G Regelungen. Im Freien bedarf es keiner Regelung. Tritt die Warnstufe ein, gelten in geschlossenen Räumen ebenfalls die 3G Regel. Nicht immunisierte Personen benötigen allerdings, für den Zugang geschlossener Räume, einen PCR-Test. Im Freien gelten die 3G Regeln.
Während der Alarmstufe 1 oder 2, benötigen Gäste in geschlossenen Räumen einen 2G Nachweis und im Freien einen 3G Nachweis. Auch hier zählen nur PCR-Tests. Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Getränken und Speisen ausschließlich zum Mitnehmen ist ohne Einschränkung möglich.
Da unsere Gastronomen sich auf die aktuellen Hygienevorschriften eingestellt haben, empfehlen wir Ihnen vor dem Besuch sich über die aktuell geltende Stufe zu informieren.
Ihre Freiburger Gastgeber freuen sich, Sie weiter begrüßen zu dürfen und haben für Sie geöffnet.
Während der Basis- und Warnstufe gilt für Gäste der 3G Nachweis. Nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises gestattet. Ein aktueller Testnachweis ist alle drei Tage erneut vorzulegen.
Während der Alarmstufe 1 oder 2, benötigen Gäste einen 2G Nachweis. Ausnahmen hierfür sind geschäftliche und dienstliche Reisen, sowie Härtefälle.
Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Gastgeber über die dortigen, aktuellen Hygienemaßnamen.
Die Geschäfte in Freiburg haben geöffnet und freuen sich auf Ihren Besuch. Innerhalb der Geschäfte bestehen Hygienevorschriften wie beispielsweise die Maskenpflicht, sodass Sie sich beim Shoppen sicher fühlen können.
Tritt in Freiburg die Alarmstufe 1 ein, gelten für den Einzelhandel die 3G Regelungen. Während der Alarmstufe 2, gelten zunächst ebenfalls die 3G Regelungen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 2 aufeinanderfolgenden Tagen über 500 in Freiburg, gilt in der Alarmstufe 2, für den Einzelhandel, die 2G Regelung.
- Auf der Webseite der Stadt Freiburg, des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und der Landesregierung Baden-Württemberg
- Allgemeine Hinweise zum Virus COVID-19 sowie Empfehlungen zum Schutz vor einer Infektion gibt das Robert Koch Institut
- Informationen über internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland finden Sie in der Übersicht des Robert Koch-Instituts
Eine Übersicht aller Schnelltestzentren in Freiburg finden Sie auf der Webseite der Stadt Freiburg